Kirchennutzung ¥ Kirchennutzung
Zusammengestellt von Pfarrer Jörn Schlede "Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen." Matthäus 18, 20 | ||||
Sie sind herzlich eingeladen zu unseren Gottesdiensten, in der Regel sonntags um 9.30 Uhr. | ||||
Zeit der Stille
| Unsere Klosterkirche ist täglich für Sie geöffnet. Ob vor, während oder nach einer Tagung, auf der Durchreise oder aus welchen Gründen auch immer Sie der Weg ins Kloster Haydau führt: Sie sind herzlich eingeladen, in unserer Klosterkirche einen Moment inne zu halten für ein Stilles Gebet. Jesus Christus spricht: Ich bin das Licht der Welt! Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben." (Johannes 8, 12) Zünden Sie ein Licht der Hoffnung an! Eine brennende Kerze, die Sie entzünden entspricht dem, was Menschen im Gebet durchaus erfahren: die Dunkelheit ist nicht verschwunden, aber es ist heller geworden, ein Hoffnungsschimmer leuchtet auf. | |||
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Andachten für Besuchergruppen:
| Nach einer fachkundigen Klosterführung und einem gemütlichen Kaffeetrinken im Klostercafe kann Ihr Besuch im Kloster durch eine Andacht (Dauer je nach Wunsch 20-30 min) abgerundet werden. Derartig an Körper und Seele gestärkt können Sie dann Ihre Heimreise antreten. Wenn Sie eine Andacht wünschen, klären Sie bitte im Evangelischen Pfarramt Altmorschen (05664/238) den Termin ab. Nach Rücksprache können Sie auch gerne selbst die Andacht halten, sofern der Andachthalter oder die Andachthalterin einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehört, die Mitglied des Arbeitskreises Christlicher Kirchen (ACK) ist. Ansonsten ist der Ortspfarrer gern bereit, diese für Sie zu halten. Kosten: Für die Andacht erbitten wir am Ausgang eine Kollekte für die Erhaltung der Klosterkirche. Anderweitige soziale oder karitative Zweckbindungen der Kollekte sind nach Rücksprache ebenfalls möglich. Wenn sie eine Andacht mit Orgelbegleitung wünschen, berechnen wir zur Vergütung der Organistin 20 Euro. In den Wintermonaten können wir bei Bedarf die Kirche auch beheizen. Die Heizkosten betragen 25 Euro. | |||
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Voraussetzung für die Durchführung einer kirchlichen Trauung ist eine vorangegangene standesamtliche Trauung. Diese kann bei uns auch eine Stunde vor dem Traugottesdienst im Engelssaal des Klosters durch die Standesbeamtin der politischen Gemeinde erfolgen. Nach einem kurzen Sektumtrunk und/oder dem Pflanzen eines Rosenstockes können Sie dann in Ruhe die wenigen Meter in die Kirche zurücklegen. Sofern ein Ehepartner Mitglied einer evangelischen Kirche ist, steht Ihrem Wunsch nach einem Traugottesdienst in der Regel nichts im Weg. Wenn wir uns dann noch auf einen Termin einigen können, kann eigentlich schon nichts mehr wirklich schief gehen. | ||||
Pfarrer: Sie können sich durch den Ortspfarrer trauen lassen oder ihren Pfarrer mitbringen. Eine ökumenische Trauung (unter Mitbeteiligung Ihres katholischen Priesters) ist ebenfalls möglich. Da es sich jedoch um eine evangelische Kirche handelt und wir im Ort eine katholische Kirche haben, wäre eine rein katholische Trauung - selbst wenn Sie ihren Priester aus der Heimatgemeinde mitbrächten - nur mit Zustimmung des bischöflichen Generalvikariats in Fulda möglich. Diese ist bisher noch nicht erteilt worden. | ||||
Wichtig bei einer Trauung, bei der einer der beiden Partner katholisch ist: Wenn Sie möchten, dass Ihre Trauung von katholischer Seite her als rechtmäßig und gültig anerkannt wird, dann benötigen Sie einen Dispens, d.h. eine Befreiung eines katholischen Christen von der Verpflichtung zur Eheschließung vor einem katholischen Priester. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich evangelisch trauen zu lassen, ohne dabei die katholischen Rechte zu verlieren. Der zuständige katholische Kollege wird Sie über die Einzelheiten informieren. Ein Traugottesdienst, wo ein Ehepartner evangelisch ist, der andere jedoch einer anderen als der christlichen Glaubensgemeinschaft angehört (z.B. Mitglied einer jüdischen, muslimischen, buddhistischen oder hinduistischen Glaubensgemeinschaft) kann durchgeführt werden, sofern der nichtchristliche Ehepartner und seine Familie gegen den Ablauf und die Teilnahme an einer christlichen Trauung keine Einwände erhebt. Sollte der eine Ehepartner seinen Wohnsitz außerhalb der politischen Gemeinde Morschen haben, ist eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung des Pfarramtes , wo Sie Ihren 1. Wohnsitz haben notwendig (Rufen Sie einfach bei Ihrem zuständigen Pfarramt an und sagen Sie, sie möchten im Kloster Haydau in Altmorschen heiraten und brauchen dafür eine Mitgliedsbescheinigung) . | ||||
Kosten: Die Inanspruchnahme des Ortspfarrers ist kostenfrei. Sie können jedoch auch gern eine Pfarrerin/ einen Pfarrer mitbringen. Für Paare, die nicht ihren Wohnsitz innerhalb der politischen Gemeinde Morschen haben, kostet die Nutzung der Kirche 120 Euro. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Kirche. Weiterhin werden wir für die Betriebskosten eine Rechnung schreiben. Diese setzt sich in etwa wie folgt zusammen: 35 Euro für die Organistin, 25 Euro für das Läuten und - so notwendig - 25 Euro für das Heizen der Kirche. Für die Reinigung der Kirche berechnen wir ebenfalls 25 Euro. Möchten Sie ein Programm des Gottesdienstes ausliegen haben, so kosten bis 100 Exemplare in weiß 15 Euro. | ||||
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie einfach im Pfarramt an: !! Vakanzvertreter Pfarrer Bernd Knobel !! 05664/ 8234 05664 / 7723 |